Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der elector GmbH (Gesellschaft) gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge der Gesellschaft über Lieferungen und sonstige Leistungen.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Gesellschaft ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.

1.3. Im Einzelfall nach Vertragsschluss getroffene rechtserhebliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Gesellschaft in Schriftform.

 

2.  Vertragsschluss

2.1. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Gesellschaft berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware an den Kunden oder Erbringung der sonstigen Leistung.

2.2. Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Gesellschaft dem Kunden Produktbeschreibungen oder Unterlagen (insbes. Kataloge oder technische Dokumentationen) übersendet.

 

3. Lieferfrist und- termine

3.1. Fristen und Termine für Lieferungen und sonstige Leistungen werden nach Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags individuell vereinbart oder von der Gesellschaft verbindlich bestimmt. Eine Bestätigung der Lieferfrist oder des Liefertermins erfolgt im Rahmen der Auftragsbestätigung.

3.2. Sofern verbindliche Lieferfristen - insbes. aufgrund höherer Gewalt oder bei verspäteter Selbstbelieferung durch Lieferanten -, nicht einhalten werden können, wird die Gesellschaft den Kunden hierüber informieren und eine voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Kann die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, ist die Gesellschaft berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird insoweit unverzüglich erstatten.

3.3. Für den Eintritt eines Leistungsverzugs ist in jedem Fall eine Mahnung mit Fristsetzung durch den Kunden erforderlich. Als angemessene Nachfrist werden 4 Wochen angesehen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW) durch Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Spediteur. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Lieferung auf den Kunden über.

4.2. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware auch an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang erfolgt im Fall des Versendungskaufs durch Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.

4.3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des Verlusts der gelieferten Waren in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunden in Annahmeverzug gerät.

4.4. Werden vom Kunden keine anderweitigen Vorschriften über Versicherung gegen Transportschaden gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers durch die Gesellschaft vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht besteht jedoch nicht.

4.5. Die Gesellschaft behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

 

5. Warenrücksendungen

5.1. Eine Rücksendung von Ware an die Gesellschaft ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Erfolgt die Rücksendung aus anderen Gründen als der Rückabwicklung infolge des Rücktritts vom Vertrag nach § 323 BGB, so kann die Gesellschaft ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 20% des Nettowarenwertes, mindestens aber 20 EURO, von dem Kunden beanspruchen. Bei Rücksendung von Ware, die auftragsspezifisch angefertigt worden ist, beträgt die Rücknahmegebühr 40% des Nettowarenwert. Rücksendungen unter 20 EURO Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Gesellschaft behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

5.2. Der Kunden hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als der geltend gemachte Schaden.

5.3. Aufträge mit auftragsbezogenen Produkten, die bereits im Fertigungsprozess sind, können nur in Abstimmung und nur unter Berechnung der bereits entstandenen Kosten storniert werden.

5.4. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Die Rücksendung hat frachtfrei an die Gesellschaft zu erfolgen.

 

6. Schulungen

6.1. Führt die Gesellschaft Schulungen durch, werden die Leistungsdetails einzelvertraglich unter Geltung dieser AGB festgelegt. Bei Schulungen im Hause des Kunden stellt dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Räumlichkeiten und Seminarausstattung, erforderliche Hardware und Software sowie evtl. erforderliche Zugriffsrechte zu Verfügung. Die Gesellschaft stellt dem Kunden auf Nachfrage eine Liste der notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

6.1. Schulungen können bis 14 Tage vor Schulungstermin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn der Schulung kann die Gesellschaft dem Kunden 50% des Auftragswertes in Rechnung stellen. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme können 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung – insbesondere bei Vereinbarung eines neuen Schulungstermins - kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise für Warenlieferungen verstehen sich zudem ab Lager ohne Verpackung. Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO.

7.2. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten oder von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen abgeschlossenen Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

7.3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen spätestens 14 Tage nach Lieferung oder Erbringung der sonstigen Leistung und zudem dem Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Bei Neu- und Endkunden erfolgt eine Lieferung nur gegen Vorkasse. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ist die Gesellschaft ebenfalls berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, wenn Zahlungsrückstände des Kunden bestehen oder aus anderen Gründen Zahlungsausfälle zu befürchten sind. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die Gesellschaft spätestens mit der Auftragsbestätigung.

7.4. Die Zahlung erfolgt ohne Abzüge, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen und schriftlich von der Gesellschaft bestätigt wurden. Wurde Skonto vereinbart, kann dieses nur dann abgezogen werden, wenn der Kunde alle seine sonstigen fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft vollumfänglich beglichen hat. Von Lohn, Verpackungs- und Frachtkosten kann in keinem Fall Skonto abgezogen werden. Die Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum.

7.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine fällige Gegenforderung, mit der er die Aufrechnung erklären möchte, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

7.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann die Gesellschaft unter Geltendmachung der Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB ihre Leistung verweigern. Die Gesellschaft fordert den Kunden den Rechnungsbetrag vorab zu zahlen oder entsprechende Sicherheit zu leisten. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb der ihm hierfür von der Gesellschaft gesetzten Frist nach, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten.

 

8. Preisanpassung

Der vereinbarte Preis erhöht sich entsprechend den Listenpreisen der Gesellschaft, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf zwischenzeitliche, konkrete Kostensteigerungen (insbes. Erhöhung der Material- und tarifgebundenen Lohnkosten) zurückzuführen sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (Saldovorbehalt) behält sich die Gesellschaft das Eigentum an der verkauften Ware vor.

9.2. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltswaren entstehenden Erzeugnisse, wobei die Gesellschaft als Hersteller gilt. Bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erwirbt die Gesellschaft Miteigentum im Verhältnis des Verkehrswerts der von ihr gelieferten Waren zum Verkehrswert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren.

9.3. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Gesellschaft unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte zu benachrichtigen.

9.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Gesellschaft berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Im Fall des Zahlungsverzugs besteht das Rücktrittsrecht erst nach erfolglosem Verstreichen einer von der Gesellschaft gesetzten angemessene Frist zur Zahlung oder wenn eine Fristsetzung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften entbehrlich geworden ist.

9.5. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte werden vom Kunden insgesamt und vorab und im Falle einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils der Gesellschaft, zur Sicherheit an die Gesellschaft abgetreten. Die Gesellschaft nimmt die Abtretung vorab bereits an. Die in 8.3 genannten Pflichten des Kunden gelten auch für abgetretene Forderungen.

9.6. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben der Gesellschaft ermächtigt. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und die Gesellschaft den Eigentumsvorbehalt nicht geltend gemacht hat. Ist dies aber der Fall, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Gesellschaft ist in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden nach 8.2. zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

 

10. Gewährleistung

10.1. Offensichtliche Mängel – insbes. Falsch- und Minderlieferungen - hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung der Gesellschaft für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

10.2. Im Fall der Lieferung einer fehlerhaften Sache und einer entsprechenden fristgemäßen Mängelrüge hat die Gesellschaft die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet.

10.3. Ist lediglich ein fehlerhaftes Ersatzteil aus einer Anlage auszuwechseln, so kann die Gesellschaft verlangen, dass der Besteller dieses Teil der Anlage, das ihm neu zur Verfügung gestellt wird, selbst auswechselt, wenn die Kosten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnismäßig hoch sind. Die Kosten der Auswechslung, außer dem Material, gehen zu Lasten des Kunden.

10.4. Wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

 

11. Funktionsgarantie

11.1. Über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren hinaus gibt die Gesellschaft auf die Produkte vom Typ elector-Korrosionsschutzgeräte eine 5-jährige Funktionsgarantie. Diese Funktionsgarantie besagt, dass der Behälter innerhalb der ersten 5 Jahre nach Kaufdatum funktionstüchtig bleibt, um die elektrochemische Wasserbehandlung durchzuführen. Von der Funktionsgarantie ausgenommen sind Verschleißteile und Armaturen (z.B. Anoden, Kugelhähne und ähnliches). Die Funktionsgarantie bezieht sich nur auf den elector-Reaktionsbehälter und nicht auf andere Teile des wasserführenden Systems (z.B. Heizungsanlage), zu dessen Bestandteil der elector-Behälter nach Installation wird.

11.2. Bedingung für das Inkrafttreten der Funktionsgarantie ist, dass das Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei der Gesellschaft unter Angabe des Installationsortes, des Eigentümers und Installateurs registriert wird und der Inhaber eine professionelle Nutzung des Gerätes nachweisen kann.

11.3. Unter einer professionellen Nutzung des Gerätes ist zu verstehen:

  • die Installation des Gerätes gemäß der mitgelieferten Anleitung der Gesellschaft, sodass der Durchfluss des Systemwassers durch das Gerät gewährleistet ist,
  • die Berücksichtigung der Hinweise der Gesellschaft in Bezug auf die Wasserqualität,
  • die Wartung des Gerätes gemäß der Anleitung der Gesellschaft alle 8 Wochen in der Sanierungsphase,
  • Wartung des Gerätes einmal pro Jahr im Normalbetrieb,
  • die regelmäßige Kontrolle der Anodenfunktion,
  • Austausch der Anode, sofort nachdem diese aufgebraucht ist, bestmöglich jedoch im Rhythmus von 2 Jahren,
  • Prüfung und Dokumentation der Wasserchemie im Hinblick auf den pH-Wert und die Leitfähigkeit während der Wartung und Rücksprache mit der Gesellschaft, falls diese Werte stark von Empfehlungen der Gesellschaft abweichen,
  • die nachvollziehbare schriftliche Dokumentation der Wartungsarbeiten.

 

12.  Sonstige Haftung


12.1. Die Gesellschaft haftet wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. In den Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Gesellschaft beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

12.2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen sind zudem jegliche schuldhaft herbeigeführte Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Gesellschaft nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

 

13.  Verjährung

13.1. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware oder der Erbringung von Werkleistungen entstehen, ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Dies umfasst auch Schadenersatzansprüche. Im Fall einer Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.

13.2. Die Verjährung von Ansprüchen aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Mängeln an Bauwerken unterliegen ungeachtet 12.1. den gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

14.  Urheberrecht:

Soweit die Gesellschaft Texte, Zeichnungen und Schulungsunterlagen usw. anfertigt bzw. anzufertigen hat, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, wird auf das Urheber- und Eigentumsrecht verwiesen. Diese Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert.

 

15.  Datenschutz

15.1. Die Gesellschaft verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, soweit dies für die Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist und solange die Gesellschaft zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

15.2. Ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden leitet die Gesellschaft keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter; ausgenommen, soweit sie gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.

15.3. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu anderen als den in 14.1. genannten Zwecken nimmt die Gesellschaft nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung der betroffenen Person oder zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gesellschaft unter Abwägung mit den entsprechenden Betroffenenrechten vor.

 

16.  Geltung gegenüber Verbrauchern

Im Fall von Verbrauchergeschäften finden die Ziffern 7, 9.1. und 12 keine Anwendung.

 

17.  Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Außerhalb der EU gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenverkauf, sofern nicht besondere Exportbedingungen vereinbart sind.

17.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wuppertal. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand 11/2019

Die Aus- und Bearbeitung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgte durch die Kanzlei Erlewein - Rechtsanwalt, Steuerberater, Datenschutzbeauftragter mit Schwerpunkt Online Marketing.